Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
27.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
18.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2018
Entscheidungen im Verfahren
21.08.2018
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.08.2018
Entscheidungen im Verfahren
17.11.2017
Termine
17.10.2016
Termine
18.09.2014
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2013
Entscheidungen im Verfahren
05.11.2012
Termine
12.01.2011
Entscheidungen im Verfahren
09.06.2010
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
20.08.2009 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
09.01.2009
Eröffnungen
17.10.2008
Sicherungsmaßnahmen